Was tun wenn das Finanzamt vollstreckt?

Hast du auch schon eine Vollstreckungsmaßnahme des Finanzamts erlebt? Oder steht dir gerade eine bevor? Darauf musst du achten!
Veröffentlicht von Patricia Lederer 01.09.2023 um 18:30 Uhr

Vollstreckungsmaßnahmen des Finanzamts sind vielen Unternehmern, aber auch Privatpersonen nicht unbekannt. Sie sind sehr belastend und können dich schnell in Bedrängnis bringen. Denn kaum kommt es zur Pfändung des Kontos, bist du handlungsunfähig, und das alltägliche Leben oder auch der Betrieb werden stark beeinträchtigt. Im schlimmsten Fall droht die Insolvenz. Wir möchten dir daher heute einen kurzen Einblick in den Ablauf eines Vollstreckungsverfahrens geben und dir zeigen, worauf du unbedingt achten solltest.

Die Steuerforderung

Die Vollstreckung erfolgt immer durch eine festgesetzte Steuer. Zum Beispiel, wenn du die Steuererklärung abgibst, oder auch bei einer Betriebsprüfung. Du erhältst dann deinen Steuerbescheid/deine Steuerbescheide. Sofern hier eine Forderung des Finanzamts besteht, drohen Vollstreckungsmaßnahmen bei Nichtzahlung. Du solltest daher unbedingt prüfen, ob die Steuerforderung berechtigt ist, und hier sicherheitshalber Einspruch einlegen. Sollte es dann zu einer Vollstreckung kommen, ist die Steuerforderung strittig, und du hast von vornherein bessere Möglichkeiten, gegen die Forderung vorzugehen oder gegebenenfalls deinen Steuerberater oder deinen Rechtsbeistand zu konsultieren.

Die Einsprüche zu den verschiedenen Steuerarten findest du hier: Einsprüche Finanzamt

Kannst du die Steuerforderung nicht auf Anhieb begleichen, dann lege Einspruch ein und beantrage die Ratenzahlung. Das kannst du hier tun: Einsprüche mit Ratenzahlungsantrag Finanzamt

Wenn du nun Einspruch eingelegt hast, bis du schon mal auf der sicheren Seite.

Was kann jetzt passieren?

Hast du die Steuerforderung nicht gezahlt, erhältst du nach Ablauf der Zahlungsfrist aus dem Steuerbescheid eine Mahnung.

Achtung: Wenn deine Steuerforderung nicht gerechtfertigt ist und du hast bereits Einspruch eingelegt, solltest du dich spätestens jetzt rechtlich beraten lassen. Hast du keinen Rechtsanwalt, helfen wir dir auch gerne weiter.

Eine Erstberatung kannst du hier buchen: Du brauchst eine individuelle Erstberatung?

Warum weisen wir dich darauf hin? Ganz einfach. Auf die Mahnung folgt eine Vollstreckungsankündigung. Danach droht bereits die Pfändung! Die Pfändung solltest du unbedingt vermeiden!

Hast du bereits eine Pfändung? Dann lege hiergegen unbedingt Einspruch mit unserem PepperPapers Rechtsdokument: Kontopfändung Finanzamt anfechten ein.

Zusätzlich kann es vorkommen, dass das Finanzamt dir einen Vollstreckungsbeamten in deinen Betrieb oder nach Hause schickt, der prüfen soll, ob du andere Vermögenswerte und Wertgegenstände besitzt, die das Finanzamt pfänden kann. Hiergegen kannst du auch vorgehen. Das passende Rechtsdokument findest du hier: Einspruch gegen den Besuch vom Finanzamt in deiner Wohnung, deinem Haus oder deiner Firma

Fazit

Du siehst also, es gibt viele Möglichkeiten, dich gegen eine Vollstreckung durch das Finanzamt zu wehren. Dazu sollte es aber im besten Fall nicht kommen, indem du schon vorab Einsprüche einlegst. Bist du dir unsicher, kannst du aber jederzeit eine individuelle Erstberatung buchen, und wir erklären dir, was du jetzt tun kannst.

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Patricia Lederer
Autorin und Geschäftsführerin PepperPapers

Patricia Lederer ist Fachanwältin für Steuerrecht, Handels- und Gesellschaftsrecht. Lederer ist spezialisiert auf Steuerrecht und Steuerstrafrecht. Sie arbeitet in den Bereichen Betriebsprüfung, Steuerfahndung und vertritt Mandanten in Gerichtsprozessen vor den Finanzgerichten bundesweit, beim Bundesfinanzhof, Bundesverfassungsgericht und dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte.