Wieviele Steuerbescheide sind falsch? 2 von 3 sind falsch!

Das Bundesfinanzministerium bestätigt wieder einmal: 2 von 3 Steuerbescheiden sind falsch. Korrigiert das Finanzamt dann automatisch?
Veröffentlicht von Patricia Lederer 17.11.2022 um 18:00 Uhr

Das Bundesfinanzministerium bestätigt wieder einmal: 2 von 3 Steuerbescheiden sind falsch. Korrigiert das Finanzamt dann automatisch?

Jedes Jahr ist es dasselbe: Das Bundesfinanzministerium untersucht wieviele Steuerbescheide richtig und wieviele falsch sind. Und jedes Jahr mit demselben vernichtenden Ergebnis:

2 von 3 Steuerbescheiden sind falsch.

Das Bundesfinanzministerium bestätigt dies im aktuellen Monatsbericht für September 2022. Der Bericht enthält die jährliche “Statistik über die Einspruchsbearbeitung in den Finanzämtern”. Die Einspruchsstatistik zeigt für das Jahr 2021:

63,4 Prozent aller Einsprüche führen zur Korrektur des Steuerbescheids.

Doch wie finden Steuerzahler heraus ob ihr Steuerbescheid falsch ist? Merkt das Finanzamt das von selbst und korrigiert den Steuerbescheid automatisch?

Nein. Steuerzahler müssen das selbst prüfen. Sobald der Steuerbescheid von der Steuererklärung abweicht ist es die Aufgabe des Steuerpflichtigen das zu kontrollieren: Was sind die Gründe, bei welchen Zahlen steht im Steuerbescheid etwas anderes als in der Steuererklärung?

Anschließend gilt es Einspruch gegen den Steuerbescheid einzulegen. Mit dem Einspruch erreichen Steuerpflichtige dass das Finanzamt die Sache nochmals prüft. Dann hat das Finanzamt zwei Möglichkeiten:

Entweder es hilft dem Einspruch ab und gibt dem Steuerzahler Recht. Das geschieht in 63,4 Prozent aller Fälle. Oder es besteht auf dem falschen Steuerbescheid und erlässt eine Entscheidung über den Einspruch.

Gegen diese sogenannte Einspruchsentscheidung ist der Rechtsweg eröffnet und der Steuerzahler kann dagegen vor dem Finanzgericht klagen.

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Patricia Lederer
Autorin und Geschäftsführerin TaxPro GmbH

Patricia Lederer ist Geschäftsführerin der TaxPro Rechtsanwalts GmbH. Sie ist Fachanwältin für Steuerrecht, Handels- und Gesellschaftsrecht. Patricia Lederer ist spezialisiert auf Steuerrecht und Steuerstrafrecht. Sie arbeitet in den Bereichen Betriebsprüfung, Steuerfahndung und vertritt Mandanten in Gerichtsprozessen vor den Finanzgerichten bundesweit und beim Bundesfinanzhof.