Wissenschaftspreis steuerfrei? – Bundesfinanzhof sorgt für Klarheit!

Ein Durchbruch für Forschende: Mit seinem Urteil vom 21. November 2024 (Az. VI R 12/22), veröffentlicht am 13. März 2025, hat der Bundesfinanzhof (BFH) entschieden, dass Preisgelder für wissenschaftliche Leistungen nicht automatisch als steuerpflichtiger Arbeitslohn gelten. Ein Professor, der für seine Habilitationsschrift einen Wissenschaftspreis erhalten hatte, setzte sich erfolgreich gegen das Finanzamt zur Wehr – mit Erfolg.
Was war passiert?
Der Professor hatte das Preisgeld für wissenschaftliche Publikationen erhalten, die vor seiner Tätigkeit an der Universität entstanden waren. Das Finanzamt wertete das Geld dennoch als Einkommen aus nichtselbständiger Arbeit. Der BFH stellte jedoch klar: Nur wenn ein Preisgeld für Leistungen im Rahmen eines bestehenden Dienstverhältnisses gezahlt wird, handelt es sich um Arbeitslohn. In diesem Fall aber lag der Ursprung der Leistung außerhalb des Arbeitsverhältnisses – das Preisgeld bleibt also steuerfrei.
Was bedeutet das für dich?
Diese Entscheidung ist besonders relevant für:
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Wissenschaftler:innen, die außerhalb ihrer Anstellung forschen und publizieren
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Hochschulen und Forschungseinrichtungen, die Preisgelder ausloben oder auszahlen
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Steuerberater:innen und HR-Abteilungen, die Gehaltsbestandteile korrekt einordnen müssen
Das Urteil sorgt für mehr Rechtssicherheit und könnte neue Impulse für unabhängige Forschung setzen – steuerlich begünstigt!
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