Betriebsprüfung durch die Rentenversicherung anfechten weil du im Urlaub bist
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Was bietet dir dieses Rechtsdokument?
- Aktueller Widerspruch gegen den Bescheid der Rentenversicherung
- Die Rentenversicherung will in deiner Firma eine Betriebsprüfung machen
- Zum Thema Scheinselbständigkeit, Sozialversicherung, Arbeitsverträge, Angestellte, Subunternehmer, Studenten
- Mit Aussetzung des Verfahrens, damit die Betriebsprüfung nicht startet
- Du brauchst mehr Zeit weil du im Urlaub bist
Mit diesem Rechtsdokument erreichst du, dass der Behördenbescheid offen bleibt, also nicht bestandskräftig wird. Das ist der Knackpunkt beim Umgang mit der Rentenversicherung. Gegen einen offenen Bescheid lässt sich mit allen rechtlichen Argumenten vorgehen. Wichtig ist dass du den Widerspruch einreichst und damit das Verfahren offen hältst. So lange bis du wieder aus dem Urlaub zurück bist und – falls zum späteren Zeitpunkt erforderlich – für die rechtlichen Argumente deines Anwalts.