Das Finanzamt will in der Betriebsprüfung eine Schätzung machen, du lehnst das ab
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Was bietet dir dieses Rechtsdokument?
- Du willst die Schätzung bei der Betriebsprüfung nicht akzeptieren
- Das Finanzamt will deine Umsätze/Gewinne schätzen
- Mit der Richtsatzsammlung für sogenannte bargeldintensive Betriebe
- Du berufst dich auf den Musterprozess beim Bundesfinanzhof
Mit diesem Rechtsdokument wehrst du dich gegen die Schätzung in der Betriebsprüfung. Der Prüfer will deine Umsätze/Gewinne schätzen. Das hat der Prüfer dir oder deinem Steuerberater angekündigt. Dafür benutzt der Prüfer die Richtsatzsammlung für sogenannte bargeldintensive Betriebe.
Du willst das nicht akzeptieren. Das ist dein gutes Recht. Berufe dich einfach auf den Musterprozess beim Bundesfinanzhof. Dort läuft aktuell eine Musterklage gegen die Richtsatzsammlung. Bis zum endgültigen Urteil darf das Finanzamt die Richtsatzsammlung nicht für eine Schätzung gegen dich verwenden. Wichtig ist dass du das schriftlich ans Finanzamt schickst und damit das Verfahren offen hältst. So lange bis das Urteil im Musterprozess da ist und – falls zum späteren Zeitpunkt erforderlich – für die Argumente deines Anwalts.
Hast du deinen Steuerbescheid nach der Betriebsprüfung bereits bekommen? Dann lege Einspruch gegen den Steuerbescheid ein. Das passende Rechtsdokument findest du hier weiter unten.