Die Rentenversicherung soll dir keine Post schicken
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Was bietet dir dieses Rechtsdokument?
- Aufforderung an die Rentenversicherung, die Post nicht an dich zu schicken
- Sondern an deinen Anwalt/Steuerberater/Lohnbüro
- Zum Thema Scheinselbständigkeit, Sozialversicherung, Arbeitsverträge, Angestellte, Subunternehmer, Studenten
- Mit Fristsetzung an die Rentenversicherung
Mit diesem Rechtsdokument erreichst du, dass die Behördenpost an deinen Berater geht. Das ist der Knackpunkt beim Umgang mit Behörden wie der Rentenversicherung. Die Behördenbriefe sind amtlich und mit Fristen verbunden. Diese Fristen beginnen mit der rechtswirksamen Zustellung an die richtige Person. Das ist dein Berater. Wichtig ist dass du das schriftlich bei der Behörde klarstellst. Für deine Rechtsposition und – falls zum späteren Zeitpunkt erforderlich – für die Argumente deines Anwalts.