Du brauchst zum ersten Mal eine Freistellungsbescheinigung beim Finanzamt
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inkl. 19 % MwSt.
Was bietet dir dieses Rechtsdokument?
- Antrag ans Finanzamt auf Freistellungsbescheinigung
- Für deine Bauleistungen
- Damit dein Kunde keine 15% Bauabzugsteuer einbehält
- Sondern deine Rechnung zu 100% an dich auszahlt
Mit diesem Rechtsdokument erreichst du, dass du deine Freistellungsbescheinigung beim Finanzamt beantragst. Das ist der Knackpunkt für deine Bauleistungen beim Umgang mit der Bauabzugsteuer. Dein Kunde muss laut Gesetz 15% von deiner Rechnung einbehalten und direkt ans Finanzamt bezahlen – es sei denn du hast eine Freistellungsbescheinigung vom Finanzamt. Dann darf dein Kunde die 15% nicht abziehen, sondern muss deine Rechnung voll an dich bezahlen. Wichtig ist dass du den Antrag schriftlich beim Finanzamt einreichst. Für deine Rechtsposition und – falls zum späteren Zeitpunkt erforderlich – für die Argumente deines Anwalts.