Einkommensteuer anfechten nach Betriebsprüfung und Schätzung
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Was bietet dir dieses Rechtsdokument?
- Du willst die Schätzung bei der Betriebsprüfung nicht akzeptieren
- Du hast den Steuerbescheid mit der Schätzung bekommen
- Das Finanzamt hat deine Umsätze/Gewinne geschätzt
- Mit der Richtsatzsammlung für sogenannte bargeldintensive Betriebe
- Du berufst dich auf den Musterprozess beim Bundesfinanzhof
Mit diesem Rechtsdokument wehrst du dich gegen die Schätzung in der Betriebsprüfung. Der Prüfer hat deine Umsätze/Gewinne geschätzt. Dafür benutzt der Prüfer die Richtsatzsammlung für sogenannte bargeldintensive Betriebe. Den Steuerbescheid mit der Schätzung hast du bekommen.
Du willst das nicht akzeptieren. Das ist dein gutes Recht. Berufe dich einfach auf den Musterprozess beim Bundesfinanzhof. Dort läuft aktuell eine Musterklage gegen die Richtsatzsammlung. Bis zum endgültigen Urteil darf das Finanzamt die Richtsatzsammlung nicht für eine Schätzung gegen dich verwenden. Wichtig ist dass du den Einspruch ans Finanzamt schickst und damit das Verfahren offen hältst. So lange bis das Urteil im Musterprozess da ist und – falls zum späteren Zeitpunkt erforderlich – für die Argumente deines Anwalts.
Hast du deinen Steuerbescheid nach der Betriebsprüfung noch nicht bekommen? Aber der Prüfer hat die Schätzung bereits angekündigt? Dann schreibe ans Finanzamt und mach deine Position klar. Das passende Rechtsdokument findest du hier weiter unten.