Einspruch gegen Besuch vom Finanzamt in Wohnung/Haus/Firma
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Was bietet dir dieses Rechtsdokument?
- Einspruch gegen den Besuch vom Finanzamt
- Das Finanzamt will einen Beamten zu dir schicken und vollstrecken
- Der Vollstreckungsbeamte will in dein Haus, deine Wohnung oder deine Firma
- Mit steuerrechtlicher Begründung
- Damit der Besuch vom Finanzamt bei dir nicht stattfindet
Mit diesem Rechtsdokument handelst du schnell. Denn das Finanzamt will einen Beamten zu dir schicken und vollstrecken. Der Vollstreckungsbeamte will in dein Haus, deine Wohnung oder deine Firma.
Dagegen legst du Einspruch ein. Damit erreichst du, dass der Besuch vom Finanzamt nicht stattfinden darf. Das Finanzamt muss zuerst über deinen Einspruch entscheiden.
Das ist der Knackpunkt beim Umgang mit dem Finanzamt bei der Vollstreckung. Gegen die Ankündigung, dass der Vollstreckungsbeamte in dein Haus, deine Wohnung oder deine Firma will, lässt sich mit allem was das Steuerrecht hergibt vorgehen. Wichtig ist dass du den Einspruch ans Finanzamt schickst und damit das Verfahren offen bleibt. So lange bis das Finanzamt den Besuch zurücknimmt und – falls zum späteren Zeitpunkt erforderlich – für die steuerrechtlichen Argumente deines Anwalts.
Sollte der Vollstreckungsbeamte trotzdem zu dir kommen, dann zeige ihm dein Rechtsdokument mit dem Einspruch. Am besten du druckst dein Rechtsdokument auf Papier aus und gibst es dem Beamten in die Hand. Den Empfang lässt du dir quittieren. Das kannst du mit dem Rechtsdokument hier weiter unten machen.