
Grundsteuer Aussetzung Anhörungsrüge
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Anhörungsrüge: Dein nächster Schritt gegen die Grundsteuer-Zahlung!
Das Finanzgericht hat deinen Antrag auf Aussetzung der Grundsteuer-Zahlung abgelehnt? Damit ist der Rechtsweg noch lange nicht vorbei! Mit der Anhörungsrüge setzt du deinen Rechtsschutz gezielt fort und hältst dir alle Optionen offen.
Worum geht es?
Einige Finanzgerichte lehnen den Aussetzungsantrag gegen die Grundsteuer ab – aber das ist kein endgültiges Urteil! Die Anhörungsrüge ist der nächste wichtige Schritt, um sich gegen die Zahlung der Grundsteuer zu wehren und auf die laufenden Musterklagen zu berufen.
WICHTIG:
- Frist von 2 Wochen! Die Anhörungsrüge muss spätestens zwei Wochen nach Erhalt des Beschlusses beim Finanzgericht eingereicht werden.
- Parallel zur Anhörungsrüge solltest du auf jeden Fall auch die Verfassungsbeschwerde einreichen – ein separates Rechtsdokument, um deine Rechte auf höchster Ebene zu sichern. Mit diesem Doppelpack sicherst du dich rechtlich ab.
- Spare Geld! Beide Rechtsdokumente sind auch im PepperPapers Privat Abo enthalten sowie im Pro Abo und im Pro Plus Abo
- Ziel ist es, alle rechtlichen Möglichkeiten offenzuhalten, bis das Bundesverfassungsgericht über die Grundsteuer endgültig entscheidet.
Sichere dir jetzt die rechtssichere Anhörungsrüge bei PepperPapers.de und wehre dich gegen die Grundsteuer-Zahlung!
Alle Adressen und Kontaktdaten für die Gerichte findest du im nachfolgenden Artikel: Adressen Grundsteuer Finanzgericht