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Geldwäsche: Beschwere dich weil die Behörde dir nicht sagen will, was die Bank über dich gemeldet hat

Geldwäsche: Beschwere dich weil die Behörde dir nicht sagen will, was die Bank über dich gemeldet hat

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Was bietet dir dieses Rechtsdokument?

  • Du bestehst darauf:
  • Du willst wissen was die Bank über dich gemeldet hat
  • Weil die Bank einen Geldwäsche Verdacht hat
  • Die Behörde verweigert dir die Auskunft, dagegen reichst du Beschwerde ein
  • Mit Rechtsgrundlage aus dem passenden Gesetz

Mit diesem Rechtsdokument besteht du darauf: Du forderst Informationen, was die Bank über dich wegen Geldwäsche gemeldet hat. Das hast du bereits bei der ersten Behörde beantragt. Die Behörde will dir diese Informationen aber nicht geben. Dagegen reichst du Beschwerde bei der nächst höheren Behörde ein.

Wichtig ist dass du die Informationen schriftlich anforderst, damit du die Informationen bekommst und – falls zum späteren Zeitpunkt erforderlich – für die Argumente deines Anwalts.

Solltest du den Antrag bei der ersten Behörde noch nicht eingereicht haben: Das Rechtsdokument dafür findest du hier weiter unten.

Erste Hilfe wenn es brennt

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