Grundsteuer Finanzamt anfechten, die Frist für den Einspruch ist abgelaufen – das Finanzamt lehnt deinen Antrag aber ab
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Was bietet dir dieses Rechtsdokument?
- Spezieller Einspruch gegen die Grundsteuer beim Finanzamt
- Du hast den Steuerbescheid bekommen
- Die Frist für den Einspruch ist bereits abgelaufen
- Du hast trotzdem den speziellen Antrag dafür ans Finanzamt geschickt
- Das Finanzamt lehnt diesen Antrag jetzt ab
- Dagegen legst du Einspruch ein
Mit diesem Rechtsdokument erreichst du, dass der Steuerbescheid offen bleibt, also nicht bestandskräftig wird. Das ist der Knackpunkt beim Umgang mit der Grundsteuer. Gegen einen offenen Steuerbescheid lässt sich mit allem was das Steuerrecht hergibt vorgehen. Der Einspruch ist dafür da, wenn du eine Ablehnung vom Finanzamt bekommst. Denn mit dem speziellen Antrag hast du gearbeitet, um die abgelaufene Frist für den Einspruch zu lösen. Diesen Antrag lehnt das Finanzamt aber ab. Dagegen legst du jetzt Einspruch ein.
Wichtig ist dass du den Einspruch ans Finanzamt schickst. Damit hältst du das Verfahren offen. So lange bis du später den Steuerbescheid von der Gemeinde bekommst und bis die Sache mit der Grundsteuer vor den Gerichten geklärt ist.
Du kannst den Einspruch so ans Finanzamt schicken wie es dir recht ist. Per Elster oder Steuersoftware, oder auch per Post, Fax oder Einschreiben.