Grundsteuer Finanzamt anfechten, obwohl die Frist für den Einspruch abgelaufen ist – und per Post, Einschreiben oder Fax verschicken
9,99 € inkl. MwSt.oder 1 PepperPoint
inkl. 19 % MwSt.
Was bietet dir dieses Rechtsdokument?
- Spezieller Antrag gegen deinen Steuerbescheid
- Für die Grundsteuer beim Finanzamt
- Die Frist für den Einspruch ist bereits abgelaufen
- Mit diesem speziellen Antrag hältst du den Steuerbescheid beim Finanzamt offen
- Bis du den Steuerbescheid von der Gemeinde 2025 bekommst
Mit diesem Rechtsdokument erreichst du, dass der Steuerbescheid offen bleibt, also nicht bestandskräftig wird. Das ist der Knackpunkt beim Umgang mit der Grundsteuer. Gegen einen offenen Steuerbescheid lässt sich mit allem was das Steuerrecht hergibt vorgehen. Der Antrag ist speziell dafür da, wenn die Frist für den Einspruch bereits abgelaufen ist. Wichtig ist dass du den Antrag ans Finanzamt schickst. Damit hältst du das Verfahren offen. So lange bis du später den Steuerbescheid von der Gemeinde bekommst und – falls zum späteren Zeitpunkt erforderlich – für die steuerrechtlichen Argumente deines Anwalts.
Plus: Du lieferst dem Finanzamt die erforderliche Begründung, warum du den Antrag nicht per Elster oder Steuersoftware schickst, sondern ganz klassisch per Post, Einschreiben oder Fax. Das ist wichtig, weil du laut Gesetz eigentlich digital mitteilen musst (mit Elster oder Steuersoftware). In Ausnahmefällen ist es auf Papier erlaubt. Genau diesen Ausnahmefall erklärst du dem Finanzamt in diesem Rechtsdokument.
Wenn du den Antrag lieber mit Elster oder Steuersoftware ans Finanzamt schicken willst, dann findest du das passende Rechtsdokument hier weiter unten.