Grundsteuer Frist für den Einspruch ist abgelaufen – Das Finanzamt möchte, dass Du den Einspruch zurückziehst
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Was bietet dir dieses Rechtsdokument?
- Du hast den Steuerbescheid erhalten
- Die Frist für den Einspruch ist bereits abgelaufen
- Du hast trotzdem den speziellen Antrag dafür ans Finanzamt geschickt
- Du hast gegen die Ablehnung dieses Antrags Einspruch eingelegt
- Das Finanzamt fordert dich auf, den Einspruch zurückzunehmen
- Du verfolgst den Einspruch weiter
Mit diesem Rechtsdokument erreichst du, dass der Steuerbescheid offen bleibt, also nicht bestandskräftig wird. Das ist der Knackpunkt beim Umgang mit der Grundsteuer. Gegen einen offenen Steuerbescheid lässt sich mit allem, was das Steuerrecht hergibt, vorgehen.
Der Einspruch ist dafür da, wenn du eine Ablehnung vom Finanzamt erhältst. Denn mit dem speziellen Antrag hast du gearbeitet, um die abgelaufene Frist für den Einspruch zu überwinden. Diesen Antrag hat das Finanzamt jedoch abgelehnt. Dagegen hast du Einspruch eingelegt. Diesen Einspruch verfolgst du nun weiter.
Damit hältst du das Verfahren offen, solange bis du später den Steuerbescheid von der Gemeinde erhältst und bis die Angelegenheit mit der Grundsteuer vor den Gerichten geklärt ist.
Du kannst den Brief so ans Finanzamt schicken, wie es dir recht ist. Per Elster oder Steuersoftware, oder auch per Post, Fax oder Einschreiben.