Beschreibung
Mit dieser Vorlage erstellst du deinen individuellen Lizenzvertrag ohne Lizenzgebühr und regelst die unentgeltliche Übertragung von Nutzungsrechten an Marken, Werken oder anderen Schutzrechten. So stellst du sicher, dass beide Parteien klare Vereinbarungen haben – auch wenn keine Lizenzzahlungen vorgesehen sind.
Lizenzvertrag ohne Lizenzgebühr: Rechtssicheres Muster
Was bietet dir dieses Rechtsdokument?
Mit diesem Muster schließt du einen rechtssicheren Lizenzvertrag, der die unentgeltliche Nutzung genau festlegt. Auch wenn keine Lizenzgebühr erhoben wird, ist es wichtig, Umfang, Dauer, Nutzungsarten und mögliche Einschränkungen schriftlich zu fixieren. Damit beugst du Missverständnissen und Streitigkeiten vor.
Ideal für:
- Unternehmen, die Dritten kostenfrei Nutzungsrechte einräumen möchten
- Kreative, die ihre Werke lizenzieren, aber keine Vergütung verlangen
- Start-ups oder Vereine, die Rechte unkompliziert weitergeben wollen
Du regelst:
- Klare Vereinbarung über Nutzungsrechte ohne Lizenzgebühr
- Festlegung von Dauer, Umfang und Einschränkungen der Lizenz
- Rechtssichere Dokumentation der Vereinbarung
Jetzt Lizenzvertrag erstellen – in wenigen Klicks rechtssicher versandbereit.
Warum dieser Lizenzvertrag ohne Lizenzgebühr wichtig ist:
Auch wenn keine Gebühren vereinbart werden, kann ein Lizenzvertrag rechtlich bindend und wirtschaftlich relevant sein. Der Vertrag schützt beide Seiten: Lizenzgeber sichern sich gegen missbräuchliche Nutzung ab, Lizenznehmer erhalten verlässliche Rechte. Ohne schriftliche Regelung besteht die Gefahr von Unklarheiten, etwa zu Laufzeit, Unterlizenzierung oder Widerrufsrechten.
Das Muster berücksichtigt die gesetzlichen Anforderungen des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) und der einschlägigen Vorschriften zum Urheber- und Markenrecht. So stellst du sicher, dass dein Vertrag rechtssicher und vollständig ist.
Weitere hilfreiche Dokumente findest du in unserer Kategorie Verträge. Offizielle Informationen zum Thema Nutzungsrechte und Lizenzverträge findest du im Urheberrechtsgesetz, § 31 UrhG.