Die Gemeinde soll dir keine Post schicken
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Was bietet dir dieses Rechtsdokument?
- Aktuelle Aufforderung an die Stadt/Gemeinde, die Post nicht an dich zu schicken
- Sondern an deinen Anwalt/Steuerberater
- Mit Fristsetzung für die Antwort
Mit diesem Rechtsdokument erreichst du, dass die Behördenpost zur Gewerbesteuer an deinen Berater geht. Das ist der Knackpunkt beim Umgang mit der Gewerbesteuer. Die Behördenbriefe sind amtlich und mit Fristen verbunden. Diese Fristen beginnen mit der rechtswirksamen Zustellung an die richtige Person. Das ist dein Berater. Wichtig ist dass du das schriftlich bei der Behörde klarstellst. Für deine Rechtsposition und – falls zum späteren Zeitpunkt erforderlich – für die Argumente deines Anwalts.