Steuerfahnder Besuch anfechten
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Was bietet dir dieses Rechtsdokument?
- Einspruch gegen den Besuch vom Finanzamt
- Durch die Steuerfahndung
- Weil der Besuch unverhältnismäßig ist
- Mit nachträglicher Aufhebung der Vollziehung
Mit diesem Rechtsdokument erreichst du, dass der Besuch vom Finanzamt offen bleibt, also nicht bestandskräftig wird. Das ist der Knackpunkt beim Umgang mit der Steuerfahndung. Gegen einen offenen Besuch lässt sich mit allem was das Steuerrecht hergibt vorgehen. Wichtig ist dass du den Einspruch ans Finanzamt schickst und damit das Verfahren offen bleibt. So lange bis das Finanzamt den Besuch zurücknimmt und – falls zum späteren Zeitpunkt erforderlich – für die steuerrechtlichen Argumente deines Anwalts.