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Umsatzsteuer Drittland: Antwort ans Finanzamt

Umsatzsteuer Drittland: Antwort ans Finanzamt

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Umsatzsteuer: Nachweis bei Leistungen an Kunden in Drittländern

Das Finanzamt hat Rückfragen zu deiner Umsatzsteuer-Voranmeldung, insbesondere zu Umsätzen, die du als „nicht steuerbar“ gemeldet hast (Kennziffer 45 – Leistungsort nicht im Inland). Mit diesem Schreiben fordern die Behörden Informationen über die Art deiner Leistungen sowie Nachweise über deine Kunden außerhalb der EU – sogenannte Drittländer.

Mit diesem Dokument kannst du strukturiert und rechtssicher auf die Anfrage reagieren. Du erläuterst Art und Umfang der  Leistungen und belegst anhand von Rechtsgrundlagen, warum der Leistungsort nicht in Deutschland liegt. Außerdem enthält das Dokument Hinweise zur Vorlage der geforderten Ausgangsrechnungen an deine ausländischen Kunden.

Ideal für dich, wenn du Dienstleistungen an Unternehmen in Drittländern erbringst und das Finanzamt Belege dafür sehen will.

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