
Vollmacht für das Versorgungsamt
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Vollmacht Versorgungsamt: Vertretung bei Anträgen auf Behinderung oder Versorgung
Was bietet dir dieses Rechtsdokument?
Mit dieser Vollmacht kannst du eine vertraute Person dazu berechtigen, dich vor dem Versorgungsamt rechtssicher zu vertreten – z. B. bei Anträgen auf Feststellung einer Behinderung oder im Schriftverkehr mit der Behörde. Ob Erstbeantragung, Änderungsverfahren oder Rückfragen: Diese Vollmacht schafft Klarheit.
Ideal für:
- Menschen mit gesundheitlichen Einschränkungen oder Behinderungen
- Unterstützung durch Angehörige, Betreuende oder Beratungsstellen
- Vertretung bei Verfahren nach dem SGB IX oder dem Bundesversorgungsgesetz
- Schriftverkehr mit dem Versorgungsamt im Zusammenhang mit dem GdB
Du regelst:
- Wer dich vor dem Versorgungsamt vertreten darf
- Anträge gestellt, geändert oder zurückgenommen werden dürfen
- Unterlagen übergeben oder entgegengenommen werden dürfen
Einfach erstellen, unterschreiben – und der Person deines Vertrauens mitgeben.
Jetzt Vollmacht erstellen – rechtssicher, klar und hilfreich.