Auto zu teuer für’s Finanzamt? Neues Urteil!

Das höchste Steuergericht hat entschieden! Wie das Urteil ausgefallen ist. Was das für ALLE Autofahrer bedeutet, die ihr Auto von der Steuer absetzen wollen
Pubblicato da Patricia Lederer 07.01.2025 um 00:04 Uhr

Das Finanzamt sagt: „Dein Auto ist zu teuer, um es bei der Steuer abzusetzen!“ Doch ein spektakulärer Musterprozess zeigt, dass es sich lohnt, für deine Rechte zu kämpfen. Was passiert, wenn ein Lamborghini und ein Ferrari im Mittelpunkt eines Steuerstreits stehen?

Ein Prüfsachverständiger aus München klagte bis zum Bundesfinanzhof, um seinen Lamborghini steuerlich geltend zu machen. Die Richter mussten klären, ob ein Luxusauto geschäftlich absetzbar ist – oder ob der Spaßfaktor überwiegt. Das Ergebnis? Ein Grundsatzurteil, das Unternehmern und Selbstständigen wichtige Argumente liefert.

Was das neue Urteil für dich bedeutet

  • Beweislast liegt nicht allein bei dir: Finanzämter müssen begründen, warum ein Auto „zu teuer“ sein soll.
  • Angemessenheit ist relativ: Die Entscheidung hängt von der Branche, dem Kundenkreis und dem Nutzen ab.
  • Fahrtenbuch zählt: Selbst ein nachträgliches Transkript kann akzeptabel sein.

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Das Urteil zeigt: Steuerstreitigkeiten rund ums Auto sind komplex, aber lösbar. Lasse nicht zu, dass das Finanzamt willkürlich entscheidet! Mit dem aktualisierten Mustereinspruch Auto absetzen von PepperPapers.de hast du das perfekte Werkzeug, um deine Rechte zu verteidigen.

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  • Schnell und einfach: Kein Anwalt nötig, alles sofort einsetzbar.
  • Schütze deine Steuerrechte: Nutze die neue Rechtsprechung zu deinen Gunsten.

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Mehr Infos zum neuen Gerichtsurteil findest du hier im YouTube Video!

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Patricia Lederer
Autorin und Geschäftsführerin PepperPapers

Patricia Lederer ist Fachanwältin für Steuerrecht, Handels- und Gesellschaftsrecht. Lederer ist spezialisiert auf nationales und internationales Steuerrecht und Steuerstrafrecht. Sie arbeitet in den Bereichen Betriebsprüfung, Steuerfahndung und vertritt Mandanten in Gerichtsprozessen vor den Finanzgerichten bundesweit, beim Bundesfinanzhof, Bundesverfassungsgericht und dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte.