Erbschaftsteuer: Finanzgericht lehnt deinen Antrag ab? Jetzt gibt es eine neue Chance.

Aussetzungsantrag abgelehnt? Unsere neue Erbschaftsteuer-Roadmap zeigt den weiteren Weg und erklärt, warum sich jetzt eine neue Chance ergeben kann.
Veröffentlicht von Patricia Lederer PepperPapers Logo Icon 02.08.2026 um 05:40 Uhr

Du hast gegen deinen Erbschaftsteuerbescheid gekämpft.

  • Du hast Einspruch eingelegt.
  • Du hast beantragt, dass du die Erbschaftsteuer zunächst nicht zahlen musst.
  • Doch das Finanzamt hat deinen Antrag abgelehnt.
  • Auch das Finanzgericht hat dir nicht geholfen.

Viele Erben denken jetzt: „Damit ist alles vorbei.“

Nach unserer rechtlichen Einschätzung stimmt das nicht. Denn inzwischen hat sich die Situation geändert.


Das Bundesverfassungsgericht hat jetzt Termine festgelegt

Das Bundesverfassungsgericht verhandelt am

📅 12. Oktober 2026

und

📅 13. Oktober 2026

über zwei Grundsatzverfahren zur Erbschaftsteuer. Damit beginnt die entscheidende Phase der verfassungsrechtlichen Überprüfung.

Genau diese neue Entwicklung kann den entscheidenden Unterschied machen. Alle Infos dazu findest du hier im PepperPapers Newsblog


Unsere neue Erbschaftsteuer Roadmap für dich

Erbschaftsteuer-Roadmap mit dem Verfahrensablauf nach Ablehnung des Aussetzungsantrags und neuem Aussetzungsantrag beim Finanzamt.

Die Roadmap zeigt dir auf einen Blick, welche Möglichkeiten du jetzt hast.

Dabei gibt es zwei Wege.


Der beste Fall

  • Du legst Einspruch gegen deinen Erbschaftsteuerbescheid ein. Gleichzeitig beantragst du die Aussetzung der Vollziehung.
  • Das Finanzamt stimmt zu.
  • Erfolg. Dein Verfahren ruht bis zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts. Genau das ist das Ziel.

Der schwierigere Weg

  • Lehnt das Finanzamt deinen Antrag ab, kannst du zum Finanzgericht gehen.
  • Doch auch dort werden manche Anträge abgelehnt.
  • Viele Erben glauben spätestens jetzt, dass sie keine Möglichkeiten mehr haben.

Genau hier setzt unsere neue Strategie an

  • Inzwischen haben sich die Umstände verändert.
  • Das Bundesverfassungsgericht hat die mündlichen Verhandlungen in den Musterprozessen zur Erbschaftsteuer terminiert.
  • Nach unserer rechtlichen Einschätzung spricht vieles dafür, dass diese neue Verfahrenssituation einen erneuten Aussetzungsantrag beim Finanzamt rechtfertigen kann.
  • Es geht dabei nicht um denselben Antrag wie zuvor. Es geht um einen neuen Antrag auf Grundlage der inzwischen eingetretenen neuen Verfahrenssituation.

Warum ist das so wichtig?

Viele Finanzgerichte lassen zwar die Beschwerde zum Bundesfinanzhof zu. Dort besteht jedoch Anwaltszwang. Für viele Erben ist dieser Weg deshalb praktisch kaum nutzbar.

Genau hier setzt unsere neue Strategie an. Du beginnst nicht beim Bundesfinanzhof. Du beantragst zunächst erneut die Aussetzung der Vollziehung beim Finanzamt.


Dafür haben wir ein neues Rechtsdokument entwickelt

Damit du diesen neuen Weg selbst gehen kannst, haben wir ein neues PepperPapers-Rechtsdokument entwickelt.

Es enthält:

✅ den vollständigen Musterantrag,

✅ die juristische Begründung,

✅ die Argumentation zu den neuen Gerichtsterminen,

✅ und eine leicht verständliche Schritt-für-Schritt-Anleitung zum Ausfüllen

👉 Hier findest du das neue Rechtsdokument


Unser Ziel

Wir können heute nicht sagen, wie das Bundesverfassungsgericht entscheiden wird.

Darum geht es auch gar nicht. Unser Ziel ist zunächst ein anderes.

Zeit gewinnen.

Denn wenn das Bundesverfassungsgericht später Änderungen verlangt, solltest du dir deine Rechte bis dahin offen gehalten haben.


Fazit

Viele Erben glauben nach einer Ablehnung durch das Finanzgericht, dass ihre Möglichkeiten ausgeschöpft sind.

Nach unserer rechtlichen Einschätzung eröffnet die Terminierung der mündlichen Verhandlungen vor dem Bundesverfassungsgericht jetzt einen neuen rechtlichen Ansatz.

Mit unserer Erbschaftsteuer-Roadmap erkennst du den gesamten Verfahrensablauf auf einen Blick.

Und mit unserem neuen Rechtsdokument kannst du den nächsten Schritt sofort selbst umsetzen.

Foto Patricia Lederer
Patricia Lederer
Autorin und Geschäftsführerin PepperPapers

Patricia Lederer ist Fachanwältin für Steuerrecht, Handels- und Gesellschaftsrecht. Lederer ist spezialisiert auf nationales und internationales Steuerrecht und Steuerstrafrecht. Sie arbeitet in den Bereichen Betriebsprüfung, Steuerfahndung und vertritt Mandanten in Gerichtsprozessen vor den Finanzgerichten bundesweit, beim Bundesfinanzhof, Bundesverfassungsgericht und dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte.
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