Neues Schufa Urteil (inkl. fiese Anwalts Tricks)

Im Prozess vor dem OLG Köln versuchte ein Schufa-Anwalt, den Kläger direkt zu kontaktieren – ohne dessen Anwalt. Was juristisch unzulässig ist und wie das Urteil ausging, jetzt im Blog.
Veröffentlicht von Patricia Lederer 05.05.2025 um 03:02 Uhr

Der Fall vor dem Oberlandesgericht Köln hat es in sich:
Die Schufa wollte ein Urteil verhindern – und wählte dafür einen Weg, der unter Juristen als absolutes No-Go gilt. Der Anwalt der Schufa kontaktierte den Kläger direkt – ohne dessen Anwalt einzubinden.

Was hinter dem Fall steckt, warum das ein Skandal ist – und wie das Gericht am Ende entschieden hat, lest ihr hier.


Der Auslöser: Ein Schufa-Eintrag bleibt trotz Zahlung bestehen

Ein Mann hatte Rechnungen über insgesamt 739,26 € nicht bezahlt – bekam daraufhin einen negativen Schufa-Eintrag. Später zahlte er die Summe – doch der Eintrag blieb. Begründung der Schufa: „Das ist unsere interne Regel. Der Eintrag bleibt drei Jahre.

Der Mann sah das anders – und klagte. Er berief sich auf das große Schufa-Urteil des Europäischen Gerichtshofs (2023), das eine schnellere Löschung vorschreibt – spätestens sechs Monate nach Abschluss eines Verfahrens mit Restschuldbefreiung.


Der Fall landet vor dem OLG Köln

In der ersten Instanz (LG Köln) verlor der Kläger. Er ging in Berufung – vor das Oberlandesgericht Köln. Dort deutete die Richterin an: Die Schufa wird verlieren. Und genau an diesem Punkt kam es zum Eklat: Die Schufa wollte einen Vergleich vorschlagen, um ein Urteil zu vermeiden. Aber nicht über den Anwalt des Klägers – sondern direkt an den Kläger selbst.


Skandal im Verfahren: Anwalt umgeht Anwalt

In Deutschland gilt ein klares Umgehungsverbot (§ 12 BORA): Ein Anwalt darf nicht direkt mit der gegnerischen Partei kommunizieren, wenn diese anwaltlich vertreten ist.

Genau das hat der Syndikus-Anwalt der Schufa aber getan.
Er kontaktierte den Kläger direkt – und schlug einen geheimen Vergleich vor. Mit Geldzahlung und Klage-Rücknahme plus Vertraulichkeit.

Der Anwalt des Klägers reagierte empört – zu Recht. Denn:

  • Bei Klagerücknahme trägt der Kläger alle Kosten

  • Die Rechtsschutzversicherung hätte möglicherweise nicht gezahlt

  • Ein Vorteil für die Schufa – ein Risiko für den Kläger


Darf ein Syndikus-Anwalt das?

Die Schufa sagt: „Das war kein Anwalt im klassischen Sinne – nur unser Mitarbeiter.“ Doch die Rechtslage spricht eine andere Sprache:

  • Ein Syndikus-Anwalt ist ein vollwertiger Rechtsanwalt, nur mit einem festen Mandanten (seinem Arbeitgeber)

  • Das Urteil des Bundesgerichtshofs (2015) zum vergleichbaren Fall eines Insolvenzverwalters sagt klar:

  • Auch ein anwaltlich handelnder Vertreter mit speziellem Wissen darf keine Partei direkt kontaktieren

Das Verhalten der Schufa könnte also eine gravierende Umgehung darstellen – mit möglichen Folgen vor dem Anwaltsgerichtshof.


Und das Urteil? Die Schufa verliert!

Der Kläger ließ sich nicht auf den Vergleich ein. Am 10. April 2025 verkündete das OLG Köln das Urteil:

  • Die Schufa wurde verurteilt

  • Sie muss 1.040,50 € Schadenersatz plus Zinsen zahlen

  • Grund: Verstoß gegen die DSGVO

  • Die Richter folgten der Argumentation des Klägers:
    Drei Jahre Speicherfrist? Zu lang. Sechs Monate reichen.


Wie geht es weiter?

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Sowohl der Kläger als auch die Schufa können Revision beim Bundesgerichtshof einlegen. Wir halten euch auf dem Laufenden – auf pepperpapers.de und natürlich auf taxpro.tv!


Fazit

Ein Prozess, der zeigt: Selbst große Institutionen wie die Schufa sind nicht unantastbar. Und wenn Regeln verletzt werden – sei es beim Datenschutz oder bei anwaltlicher Fairness – dann urteilen die Gerichte deutlich.

Wenn auch du Probleme mit der Schufa hast:
Unsere Rechtsdokumente auf PepperPapers.de helfen dir, deine Rechte durchzusetzen – ohne Anwalt.

Foto Patricia Lederer
Patricia Lederer
Autorin und Geschäftsführerin PepperPapers

Patricia Lederer ist Fachanwältin für Steuerrecht, Handels- und Gesellschaftsrecht. Lederer ist spezialisiert auf nationales und internationales Steuerrecht und Steuerstrafrecht. Sie arbeitet in den Bereichen Betriebsprüfung, Steuerfahndung und vertritt Mandanten in Gerichtsprozessen vor den Finanzgerichten bundesweit, beim Bundesfinanzhof, Bundesverfassungsgericht und dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte.