Schufa zieht vor den Bundesgerichtshof

Der Streit um Datenspeicherung geht in die nächste Runde. Verbraucherurteil noch nicht rechtskräftig. Jetzt will die Schufa höchstrichterlich klären lassen, wie lange sie negative Einträge speichern darf
Veröffentlicht von Patricia Lederer 05.05.2025 um 03:16 Uhr

Die Schufa lässt nicht locker. Nach einem klaren Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Köln zur Datenspeicherung erledigter Zahlungsstörungen legt die Auskunftei Revision beim Bundesgerichtshof (BGH) ein.
Der Grund: Das OLG hatte entschieden, dass die dreijährige Speicherfrist für negative Einträge nicht mit der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) vereinbar ist.

Was hat das OLG Köln entschieden?

Am 10. April 2025 urteilte das OLG Köln (Az. 15 U 249/24): „Die Schufa darf erledigte Zahlungsstörungen nicht drei Jahre lang speichern. Sie muss sie deutlich früher löschen – etwa nach sechs Monaten.“

Das Urteil beruft sich dabei direkt auf das bahnbrechende EuGH-Urteil vom Dezember 2023, das bereits die automatisierte Verarbeitung von Bonitätsdaten der Schufa als rechtswidrig eingestuft hatte.

Der konkrete Fall:
Ein Verbraucher hatte mehrere Rechnungen verspätet bezahlt – der negative Schufa-Eintrag blieb trotzdem bestehen.
Obwohl die Schulden längst beglichen waren, war der Eintrag weiterhin sichtbar – für Banken, Vermieter, Energieanbieter.


Schufa wehrt sich – und ruft den BGH an

Die Schufa sieht sich im Recht. Ihr Vorstand Ole Schröder sagte gegenüber dem Handelsblatt: „Das Urteil widerspricht der von den Datenschutzaufsichtsbehörden genehmigten Regelung und weicht von der bisherigen Rechtsprechung ab.“ Man verweist auf zahlreiche Landgerichtsurteile pro Dreijahresfrist, etwa vom OLG München, und auf Verhaltensregeln, die vom Hessischen Datenschutzbeauftragten genehmigt wurden. Doch das OLG Köln ließ dieses Argument nicht gelten.

Schufa: „Drei Jahre verbessern die Risikoprognose“

Die Schufa begründet die längere Speicherfrist mit statistischen Risiken: „Wer in den letzten drei Jahren eine erledigte Zahlungsstörung hatte, ist zehnmal so häufig erneut betroffen.“ Kurzum: Weniger Speicherzeit = weniger Risikovorhersage = weniger Kredite.


Verbraucherschützer: „Ein wichtiger Etappensieg“

Der Verbraucherzentrale Bundesverband sieht das Urteil als großen Erfolg für Verbraucher: „Das Urteil zeigt, dass sich Verbraucher erfolgreich gegen überlange Speicherungen wehren können. Jetzt ist der Gesetzgeber gefragt, den Schutz gesetzlich abzusichern.“


Und was ist mit dem Schufa-Score?

In einem weiteren Fall will die Schufa auch gegen ein Urteil des Landgerichts Bamberg vorgehen. Dort wurde Ende März 2025 entschieden: „Die Schufa darf den Bonitätsscore nicht rein automatisiert berechnen.“

Auch hier verweist das Gericht auf das EuGH-Urteil – und auch hier legt die Schufa Berufung ein.

Die Schufa hält diese Interpretation für falsch. Sie sagt: „Es geht beim EuGH-Urteil nicht um die Erstellung des Scores – sondern um dessen Verwendung durch Unternehmen.“


Was bedeutet das alles für dich?

  • Die Gerichte in Deutschland kippen zunehmend alte Schufa-Praktiken

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Patricia Lederer
Autorin und Geschäftsführerin PepperPapers

Patricia Lederer ist Fachanwältin für Steuerrecht, Handels- und Gesellschaftsrecht. Lederer ist spezialisiert auf nationales und internationales Steuerrecht und Steuerstrafrecht. Sie arbeitet in den Bereichen Betriebsprüfung, Steuerfahndung und vertritt Mandanten in Gerichtsprozessen vor den Finanzgerichten bundesweit, beim Bundesfinanzhof, Bundesverfassungsgericht und dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte.