EU-Erziehungszeit zählt für Rente

Das BSG entschied: Kindererziehungszeiten in Österreich erhöhen die deutsche Regelaltersrente – andernfalls würde die EU-Freizügigkeit verletzt.
Δημοσιεύθηκε από Patricia Lederer 09.05.2025 um 08:00 Uhr

BSG: Kindererziehungszeiten in Österreich erhöhen deutsche Regelaltersrente

Mit Urteil vom 27.03.2025 (Az. B 5 R 16/23 R) hat das Bundessozialgericht (BSG) entschieden, dass Zeiten der Kindererziehung, die in Österreich zurückgelegt wurden, bei der Berechnung der deutschen Regelaltersrente zu berücksichtigen sind. Die Klägerin hatte vor ihrem Umzug nach Österreich in Deutschland Pflichtbeiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung entrichtet und später nach ihrer Rückkehr einen freiwilligen Beitrag geleistet.

Streitpunkt: Berücksichtigung ausländischer Erziehungszeiten

Die Klägerin verlangte von der Deutschen Rentenversicherung Bund eine höhere Regelaltersrente unter Anrechnung der in Österreich geleisteten Kindererziehungszeiten. Die Beklagte lehnte dies ab. In der Revision hatte die Klägerin nun Erfolg.

BSG: Europarechtskonforme Auslegung des § 56 SGB VI

Nach Ansicht des Gerichts ergibt sich die Verpflichtung zur Berücksichtigung der österreichischen Erziehungszeiten aus einer erweiternden, europarechtskonformen Auslegung des § 56 SGB VI. Demnach seien Kindererziehungszeiten, die im EU-Ausland verbracht wurden, bei der Berechnung so zu behandeln, als ob sie im Bundesgebiet zurückgelegt worden wären.

Grundlage: EU-Freizügigkeit

Das Bundessozialgericht betont, dass die Klägerin nicht benachteiligt werden darf, nur weil sie ihr Recht auf Freizügigkeit innerhalb der Europäischen Union wahrgenommen hat. Wären die Kindererziehungszeiten in Österreich bei der Rentenberechnung unberücksichtigt geblieben, hätte das zu einer Schlechterstellung gegenüber Personen geführt, die ihr gesamtes Erwerbsleben ausschließlich in Deutschland verbracht haben. Eine solche Ungleichbehandlung wäre mit dem Diskriminierungsverbot im EU-Recht nicht vereinbar. Daher müssen die im EU-Ausland zurückgelegten Zeiten so behandelt werden, als wären sie im Inland angefallen.

(BSG, Urt. v. 27.3.2025 – B 5 R 16/23 R, noch nicht veröffentlicht; laut Terminbericht)

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Patricia Lederer
Autorin und Geschäftsführerin PepperPapers

Patricia Lederer ist Fachanwältin für Steuerrecht, Handels- und Gesellschaftsrecht. Lederer ist spezialisiert auf nationales und internationales Steuerrecht und Steuerstrafrecht. Sie arbeitet in den Bereichen Betriebsprüfung, Steuerfahndung und vertritt Mandanten in Gerichtsprozessen vor den Finanzgerichten bundesweit, beim Bundesfinanzhof, Bundesverfassungsgericht und dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte.