Influencer? Dann wird’s steuerlich!

Influencer & Steuern: Ab wann wird dein Hobby steuerpflichtig – und was musst du unbedingt beachten, bevor das Finanzamt mitliest?
Published by Patricia Lederer 09.04.2025 um 09:00 Uhr

Hintergrund: Ab wann wird das Hobby zum steuerpflichtigen Business?

Storys posten, Produkte zeigen, Kooperationen eingehen – viele Influencer:innen starten hobbymäßig, merken aber schnell: Die Reichweite wächst, die Anfragen kommen und plötzlich fließt auch Geld.

Was viele nicht wissen: Sobald du mit deinen Online-Aktivitäten Einnahmen erzielst, bewegst du dich nicht mehr im Hobbybereich, sondern betreibst unter Umständen ein steuerpflichtiges Gewerbe. Und das hat Folgen, sowohl steuerlich als auch rechtlich.

Welche Steuern sind relevant?

Wenn du als Influencer:in Geld verdienst oder Produkte gratis bekommst, kommen drei Steuerarten auf dich zu:

Einkommensteuer:
Deine Gewinne (Einnahmen abzüglich Ausgaben) musst du in der Einkommensteuererklärung angeben – auch, wenn du nur „nebenbei“ aktiv bist.

Gewerbesteuer:
Diese wird fällig, wenn dein Gewinn über 24.500 € pro Jahr liegt. Das betrifft vor allem größere Creator oder Content-Profis.

Umsatzsteuer:
Sobald du regelmäßig Einnahmen hast, bist du „unternehmerisch tätig“ – das bedeutet, du musst dich mit dem Thema Umsatzsteuer beschäftigen.

Umsatzsteuer: Wann du sie berechnest – und wann nicht

Aus Sicht des Finanzamts bist du Unternehmer:in, sobald du mit Kooperationen, Werbeposts oder Produktplatzierungen regelmäßig Einnahmen erzielst. Dann gilt:

Kleinunternehmerregelung (weniger Bürokratie):

  • Umsatz im Vorjahr unter 22.000 €
  • Umsatz im laufenden Jahr voraussichtlich unter 50.000 €
  • In dem Fall musst du keine Umsatzsteuer berechnen, darfst aber auch keine Vorsteuer abziehen (z. B. bei Kamera oder Laptop).

Regelbesteuerung (voll steuerpflichtig):

Wenn du diese Grenzen überschreitest, musst du

  • Umsatzsteuer auf Rechnungen ausweisen (meist 19 %)
  • Umsatzsteuer-Voranmeldungen ans Finanzamt schicken
  • Vorsteuer geltend machen, also Umsatzsteuer aus deinen Ausgaben zurückholen

Beispiel: Kooperation mit 1.000 € Honorar

Du bekommst für eine Werbekampagne 1.000 € Honorar vom Unternehmen:

Als Kleinunternehmer:in
Du stellst keine Umsatzsteuer in Rechnung, erhältst 1.000 € und behältst diesen Betrag – musst aber den Gewinn versteuern.

Mit Regelbesteuerung
Du musst Umsatzsteuer ausweisen:

  • Rechnungsbetrag: 1.000 € + 19 % USt = 1.190 €
  • Du führst die 190 € Umsatzsteuer ans Finanzamt ab
  • Dafür darfst du z. B. die 19 % aus dem Kauf deines neuen Smartphones fürs Business als Vorsteuer abziehen

Was ist mit Geschenken und Gratis-Produkten?

Influencer:innen erhalten oft Produkte, Hotelübernachtungen oder Einladungen zu Events – kostenlos, aber mit klarer Gegenleistung (z. B. Post, Story, Tagging).
Achtung: Auch das zählt steuerlich als Einnahme – der Warenwert muss versteuert werden.

Beispiel: Du bekommst ein hochwertiges Kamera-Set im Wert von 2.000 €, um darüber zu berichten. Obwohl du kein Geld bekommst, gilt das steuerlich als Einnahme.

Was du tun musst:

  • Gewerbe anmelden, wenn du regelmäßig Kooperationen machst
  • Fragebogen zur steuerlichen Erfassung online über ELSTER ausfüllen
  • Einnahmen & Ausgaben dokumentieren (z. B. per EÜR)
  • Rechnungen richtig ausstellen – mit oder ohne Umsatzsteuer
  • Gratisprodukte mit Wert dokumentieren – z. B. per Screenshot & Preisangabe

Was passiert, wenn du nichts machst?

  • Nachzahlungen mit Zinsen
  • Strafzahlungen oder Bußgelder
  • Steuerprüfungen oder sogar Ermittlungsverfahren

Das Finanzamt wird zunehmend aktiv – vor allem bei öffentlich sichtbaren Werbeaktionen, Kooperationen oder Hashtags wie #sponsored.

Unser Tipp:

Sobald du mit deinem Kanal Einnahmen erzielst, solltest du auch steuerlich alles auf dem Schirm haben – und zwar von Anfang an.

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Foto Patricia Lederer
Patricia Lederer
Autorin und Geschäftsführerin PepperPapers

Patricia Lederer ist Fachanwältin für Steuerrecht, Handels- und Gesellschaftsrecht. Lederer ist spezialisiert auf nationales und internationales Steuerrecht und Steuerstrafrecht. Sie arbeitet in den Bereichen Betriebsprüfung, Steuerfahndung und vertritt Mandanten in Gerichtsprozessen vor den Finanzgerichten bundesweit, beim Bundesfinanzhof, Bundesverfassungsgericht und dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte.