Zuviel gesoffen für’s Finanzamt? Neues Urteil!
Feiern auf Firmenkosten? Vorsicht, das Finanzamt könnte genau hinschauen! Ein neues Gerichtsurteil zeigt, wie wichtig Dokumentation und Details bei geschäftlichen Veranstaltungen sind – und warum einige Feiern scheitern, weil der Alkoholpegel zu hoch war.
Das Urteil: Besoffen und steuerlich nicht absetzbar
Eine Berliner Firma wollte die Kosten für ihre Neujahrsfeier mit über 200 Gästen steuerlich absetzen. Doch das Finanzamt verweigerte die Anerkennung – und das Finanzgericht Berlin-Brandenburg stimmte zu. Die Begründung? Die Gäste sollen so viel Alkohol konsumiert haben, dass geschäftliche Gespräche unmöglich erschienen. Das Urteil ist rechtskräftig und sorgt für Aufsehen.
Die 5 W‘s für steuerlich sichere Firmenfeiern
Um solche Probleme zu vermeiden, ist ein korrekter Bewirtungsbeleg entscheidend. Dieser muss folgende Fragen beantworten:
- Wann fand die Feier statt?
- Wo war die Veranstaltung?
- Wer nahm teil?
- Warum wurde gefeiert?
- Wie hoch waren die Kosten?
Fehlt einer dieser Punkte, kann das Finanzamt die steuerliche Anerkennung ablehnen.
Was bedeutet das Urteil für Unternehmen?
Das Urteil zeigt, wie streng Finanzämter Firmenfeiern prüfen. Dokumentation ist alles: Der zweite Beleg, der alle relevanten Infos enthält, muss zeitnah nach der Feier erstellt werden. Nachträgliche Listen akzeptiert das Finanzamt meist nicht.
Unser Tipp: Sei vorbereitet!
Ob Firmenfeier, Repräsentationskosten oder Bewirtung – ohne eine lückenlose Dokumentation riskierst du Steuerprobleme. Denk an die 5 W‘s und dokumentiere deine geschäftlichen Veranstaltungen sorgfältig.
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Feiere clever – und mach’s steuerlich richtig! Mehr Infos zum aktuellen Gerichtsurteil findest du hier im YouTube Video!