Grundsteuer: BFH veröffentlicht Urteilsgründe – jetzt beginnt die letzte Instanz

Der Bundesfinanzhof hat die vollständigen Urteilsgründe zur Grundsteuer veröffentlicht. Erst jetzt können die angekündigten Verfassungsbeschwerden eingereicht werden. Warum der 2. Juli 2026 wichtiger ist als die Pressemitteilung vom 20. Mai und was das für Eigentümer bedeutet.
Veröffentlicht von Patricia Lederer PepperPapers Logo Icon 02.07.2026 um 23:26 Uhr

Mehr als sechs Wochen nach den Pressemitteilungen zur Grundsteuer hat der Bundesfinanzhof (BFH) am 2. Juli 2026 endlich die vollständigen Urteilsgründe veröffentlicht.

Auf den ersten Blick scheint das nur eine Formalität zu sein.

Tatsächlich markiert dieser Tag jedoch einen entscheidenden Wendepunkt.

Denn erst jetzt können die Kläger ihre angekündigten Verfassungsbeschwerden beim Bundesverfassungsgericht rechtlich wirksam einreichen.

Für Millionen Eigentümer bedeutet das:

Die Grundsteuer ist noch lange nicht entschieden.


Warum der 2. Juli wichtiger ist als der 20. Mai

Viele Eigentümer kennen das Datum 20. Mai 2026.

An diesem Tag verkündete der Bundesfinanzhof seine Pressemitteilung zu den Musterverfahren gegen das baden-württembergische Grundsteuermodell.

Bekannt war damals allerdings nur das Ergebnis.

Die vollständigen schriftlichen Urteile mit den Entscheidungsgründen fehlten noch.

Genau diese Urteile wurden jetzt veröffentlicht:

  • BFH, Urteil vom 22.04.2026 – II R 26/24
  • BFH, Urteil vom 22.04.2026 – II R 27/24

Originalentscheidungen:

https://www.bundesfinanzhof.de/de/entscheidung/entscheidungen-online/detail/STRE202610124/

https://www.bundesfinanzhof.de/de/entscheidung/entscheidungen-online/detail/STRE202610125/


Warum die Urteilsgründe so wichtig sind

Eine Verfassungsbeschwerde richtet sich nicht gegen eine Pressemitteilung.

Sie richtet sich gegen ein vollständig begründetes Urteil. Das regelt Paragraf 93 Absatz 1 Bundesverfassungsgerichtsgesetz (BVerfGG).

Erst wenn die schriftlichen Entscheidungsgründe vorliegen, können die Kläger prüfen,

  • welche Argumente der Bundesfinanzhof verwendet
  • welche Grundrechte aus ihrer Sicht verletzt sind
  • und an welchen Stellen das Bundesverfassungsgericht die Entscheidungen überprüfen soll.

Deshalb begann erst jetzt die Frist für die Verfassungsbeschwerde.


Was der BFH entschieden hat

Die jetzt veröffentlichten Urteile zeigen deutlich die Linie des Bundesfinanzhofs.

Der BFH hält das baden-württembergische Grundsteuermodell für verfassungsgemäß.

Dabei stützt sich das Gericht im Wesentlichen auf vier Argumente:

  • Der Gesetzgeber darf bei der Grundsteuer typisieren und pauschalieren
  • Bodenrichtwerte dürfen als Bewertungsmaßstab verwendet werden
  • Gebäude braucht das baden-württembergische Modell nicht berücksichtigen
  • Die dadurch entstehenden Ungenauigkeiten seien wegen des Massenverfahrens hinnehmbar.

Genau diese Punkte werden jetzt Karlsruhe beschäftigen

Die Kläger sehen das anders.

Nach ihrer Auffassung verstößt das Modell insbesondere gegen den Gleichheitsgrundsatz des Grundgesetzes.

Aus ihrer Sicht werden Grundstücke trotz erheblicher Unterschiede gleich behandelt oder vergleichbare Grundstücke unterschiedlich belastet.

Genau diese verfassungsrechtlichen Fragen soll jetzt das Bundesverfassungsgericht klären.


Die Verbände geben nicht auf

Der Bund der Steuerzahler und Haus & Grund haben bereits angekündigt, Verfassungsbeschwerde einzulegen. Das hat die Verbändeallianz am 20.05.2026 bekanntgegeben:

Bund der Steuerzahler Baden-Württemberg e. V. am 20.05.2026: Verbändeallianz wird Verfassungsbeschwerde unterstützen

Damit geht der Rechtsstreit in die letzte Instanz.

Jetzt entscheidet nicht mehr der Bundesfinanzhof.

Jetzt entscheidet Karlsruhe.


Was bedeutet das für dich?

Wenn dein Einspruch, dein Widerspruch oder dein Gerichtsverfahren noch läuft, solltest du deine Rechte weiterhin sichern.

Denn solange das Bundesverfassungsgericht noch nicht entschieden hat, ist die verfassungsrechtliche Bewertung der Grundsteuer offen.

Wer sein Verfahren bereits jetzt beendet, kann sich diese Möglichkeit möglicherweise abschneiden.


Passende Vorlage von PepperPapers

Wenn dein Verfahren noch läuft, kannst du dich auf die aktuellen Musterverfahren und die angekündigten Verfassungsbeschwerden berufen.

Dafür stellt PepperPapers die Vorlage „Grundsteuer Musterprozesse – Ruhendes Verfahren“ bereit.

👉 https://pepperpapers.de/produkt/grundsteuer-musterprozesse-ruhendes-verfahren-vorlage/

Mit der Vorlage kannst du beantragen, dass dein Verfahren bis zur endgültigen Entscheidung offen bleibt.


Fazit

Der 2. Juli 2026 ist mehr als nur das Veröffentlichungsdatum zweier BFH-Urteile.

Er markiert den Beginn einer weiteren juristischen Etappe im Streit um die Grundsteuer.

Denn erst jetzt liegen die Urteilsgründe vor, auf deren Grundlage die angekündigten Verfassungsbeschwerden begründet werden können.

Das letzte Wort hat jetzt das Bundesverfassungsgericht. 

Foto Patricia Lederer
Patricia Lederer
Autorin und Geschäftsführerin PepperPapers

Patricia Lederer ist Fachanwältin für Steuerrecht, Handels- und Gesellschaftsrecht. Lederer ist spezialisiert auf nationales und internationales Steuerrecht und Steuerstrafrecht. Sie arbeitet in den Bereichen Betriebsprüfung, Steuerfahndung und vertritt Mandanten in Gerichtsprozessen vor den Finanzgerichten bundesweit, beim Bundesfinanzhof, Bundesverfassungsgericht und dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte.
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