Grundsteuer: Zwei neue Verfassungsbeschwerden sind offiziell
Zur Grundsteuer Verfassungsbeschwerde Baden-Württemberg gibt es eine wichtige neue Entwicklung: Zwei weitere Verfahren sind jetzt offiziell beim Bundesverfassungsgericht anhängig.
Zu den bereits laufenden Verfassungsbeschwerden gegen die Grundsteuer kommen jetzt zwei weitere Verfahren hinzu. Diesmal geht es um das Grundsteuermodell in Baden-Württemberg.
Grundsteuer Verfassungsbeschwerde Baden-Württemberg: Das sind die Aktenzeichen
Die neuen Aktenzeichen sind offiziell:
- 1 BvR 1977/26
- 1 BvR 2005/26
Die beiden Grundsteuer Verfassungsbeschwerden aus Baden-Württemberg werden unter den Aktenzeichen 1 BvR 1977/26 und 1 BvR 2005/26 geführt. Damit können sich betroffene Eigentümer jetzt konkret auf zwei weitere Verfahren beim Bundesverfassungsgericht berufen.
Die Grundsteuer ist längst in Karlsruhe angekommen
Bereits seit Anfang 2026 läuft eine Verfassungsbeschwerde gegen das sogenannte Bundesmodell der Grundsteuer.
- Darüber haben wir bei PepperPapers ausführlich berichtet: Grundsteuer Verfassungsbeschwerde: Neue Musterverfahren laufen
- Dort geht es um die Musterkläger, die nach dem Bundesfinanzhof nicht aufgegeben haben und vor das Bundesverfassungsgericht gezogen sind.
Jetzt kommen die beiden Verfahren aus Baden-Württemberg hinzu.
Damit wird die Grundsteuer inzwischen auf mehreren Ebenen verfassungsrechtlich angegriffen.
Worum geht es bei den neuen Verfassungsbeschwerden?
Ausgangspunkt sind die beiden BFH-Musterverfahren II R 26/24 und II R 27/24 zum Landesgrundsteuergesetz Baden-Württemberg.
- Der Bundesfinanzhof hielt das baden-württembergische Grundsteuermodell für verfassungsgemäß.
- Die Kläger und die unterstützende Verbändeallianz geben sich damit jedoch nicht zufrieden.
- Der Bund der Steuerzahler Baden-Württemberg, Haus & Grund Baden, Haus & Grund Württemberg sowie der Verband Wohneigentum Baden-Württemberg unterstützen deshalb den Gang zum Bundesverfassungsgericht.
Jetzt steht fest: Die Verfassungsbeschwerden sind dort offiziell anhängig.
Das sind die neuen Aktenzeichen
Die beiden Verfahren führt das Bundesverfassungsgericht unter:
- 1 BvR 1977/26 und
- 1 BvR 2005/26
Das ist für betroffene Eigentümer eine wichtige Nachricht. Denn solange eine Verfassungsbeschwerde lediglich angekündigt ist, fehlt noch das konkrete Aktenzeichen.
Jetzt können die beiden Verfahren eindeutig bezeichnet und in eigenen laufenden Grundsteuerverfahren angeführt werden.
Was kritisieren die Kläger?
Im Mittelpunkt steht das baden-württembergische Bodenwertmodell. Die Grundsteuer richtet sich dort im Wesentlichen nach:
- der Grundstücksfläche
- und dem Bodenrichtwert.
Individuelle Besonderheiten eines Grundstücks können dabei unberücksichtigt bleiben.
Der Bund der Steuerzahler nennt beispielsweise Gartenflächen, die tatsächlich nicht bebaut werden können, aber trotzdem in die Bewertung einfließen.
- Zwar können Eigentümer einen niedrigeren tatsächlichen Wert durch ein Gutachten nachweisen.
- Auch hier sehen die Verbände ein Problem: Die Abweichung muss mehr als 30 Prozent betragen und die Kosten des Gutachtens trägt zunächst der Eigentümer.
Ob diese Regelungen mit dem Grundgesetz vereinbar sind, muss jetzt Karlsruhe beurteilen.
Wichtig: PepperPapers hat die Grundsteuer-Vorlagen bereits aktualisiert
Für unsere PepperPapers-Kunden bedeutet die Entwicklung etwas ganz Konkretes:
- Wir haben unsere Grundsteuer-Mustervorlagen bereits um die beiden neuen Verfassungsbeschwerden ergänzt.
- Die aktuellen Fassungen enthalten jetzt auch:
- 1 BvR 1977/26 und 1 BvR 2005/26.
- Damit kannst du dich bei einem neuen Schreiben vom Finanzamt, deiner Gemeinde oder einem Gericht auf den aktuellen Stand der Musterverfahren und Verfassungsbeschwerden berufen.
Läuft dein Einspruch, Widerspruch oder Gerichtsverfahren bereits? Dann kannst du dich mit unserer Mustervorlage „Grundsteuer Musterprozesse – Ruhendes Verfahren“ auf die aktuellen Musterverfahren und Verfassungsbeschwerden berufen und das Ruhen deines Verfahrens beantragen.
👉 Grundsteuer Musterprozesse – Ruhendes Verfahren
Alle weiteren aktuellen Grundsteuer-Rechtsdokumente findest du in unserer Grundsteuer-Kategorie bei PepperPapers.
Hast du bereits eine ältere PepperPapers-Vorlage verwendet?
Dann ist ein Punkt besonders wichtig:
- Dein bisher verwendetes Rechtsdokument wird durch die neuen Aktenzeichen nicht ungültig.
- Ein bereits eingelegter Einspruch, Widerspruch oder Antrag verliert nicht seine Wirksamkeit, nur weil später weitere Musterverfahren oder Verfassungsbeschwerden hinzukommen.
PepperPapers hält die Mustervorlagen trotzdem laufend auf dem neuesten Stand.
- Das bedeutet:
- Wer heute eine Vorlage verwendet, bekommt die aktuell bekannten Musterverfahren und Aktenzeichen direkt mitgeliefert.
- So musst du nicht selbst recherchieren, welche Verfahren inzwischen neu hinzugekommen sind.
Warum die neuen Verfassungsbeschwerden so wichtig sind
Der Bundesfinanzhof hat inzwischen über verschiedene Grundsteuermodelle entschieden. Damit ist die verfassungsrechtliche Diskussion aber gerade nicht beendet.
Im Gegenteil.
- Immer mehr Verfahren erreichen jetzt die Instanz, die über Grundrechte und die Verfassungsmäßigkeit der gesetzlichen Regelungen abschließend entscheidet:
- Das Bundesverfassungsgericht.
- Für Eigentümer bedeutet das weiterhin:
- Verfahren offen halten, neue Entwicklungen beobachten und sich auf die aktuellen Musterverfahren berufen.
Fazit: Zwei weitere Grundsteuer-Verfahren in Karlsruhe
Die neuen Aktenzeichen 1 BvR 1977/26 und 1 BvR 2005/26 sind mehr als eine Formalität. Sie zeigen:
- Der Streit um die Grundsteuer geht weiter.
- Zu den bereits laufenden Verfassungsbeschwerden kommen jetzt zwei weitere Verfahren gegen das baden-württembergische Grundsteuermodell hinzu.
Und selbstverständlich gilt auch für PepperPapers:
- Unsere Grundsteuer-Rechtsdokumente entwickeln sich mit der Rechtsprechung weiter.
- Die bisherigen Vorlagen bleiben gültig. Die aktuellen Fassungen enthalten zusätzlich die neuesten Musterverfahren und Aktenzeichen.
Das letzte Wort zur Grundsteuer ist noch lange nicht gesprochen.