Beschreibung
Was bietet dir dieses Rechtsdokument?
Hat das Verwaltungsgericht deine Grundsteuerklage durch Gerichtsbescheid abgewiesen?
Mit dieser Grundsteuer Verfassungsbeschwerde kannst du das Bundesverfassungsgericht anrufen. Du machst geltend, dass das Verwaltungsgericht die verfassungsrechtlichen Fragen zur Grundsteuer vorschnell entschieden hat, obwohl weiterhin Musterverfahren und Verfassungsbeschwerden anhängig sind.
Die Vorlage ist speziell auf die aktuellen Verfahren zur Grundsteuer zugeschnitten und hilft dir, deine Grundrechte vor dem Bundesverfassungsgericht geltend zu machen.
Was die Vorlage für dich erledigt
- Verfassungsbeschwerde gegen einen Gerichtsbescheid des Verwaltungsgerichts
- Bezug auf die aktuellen Grundsteuer-Musterverfahren
- Hinweis auf die anhängigen Verfassungsbeschwerden beim Bundesverfassungsgericht
- verfassungsrechtliche Argumentation gegen eine abschließende Entscheidung der Fachgerichte
- Geltendmachung einer möglichen Verletzung deiner Grundrechte
- sofort ausfüllbar und versandfertig
Für wen ist das geeignet?
Diese Vorlage ist ideal für dich, wenn
- deine Grundsteuerklage durch Gerichtsbescheid abgewiesen wurde,
- du den Rechtsweg ausgeschöpft hast,
- du dich auf Musterverfahren oder Verfassungsbeschwerden berufen hast,
- und du die Entscheidung des Verwaltungsgerichts durch das Bundesverfassungsgericht überprüfen lassen möchtest.
Wichtig
Die Verfassungsbeschwerde ist ein außerordentlicher Rechtsbehelf.
Sie richtet sich ausschließlich gegen eine mögliche Verletzung deiner Grundrechte durch die gerichtliche Entscheidung.
Die Frist beträgt einen Monat ab Zustellung der letztinstanzlichen Entscheidung.
Dein Vorteil
Du musst keine juristische Verfassungsbeschwerde selbst formulieren.
Mit wenigen Angaben erstellst du ein fertiges Schreiben, das auf die aktuelle Grundsteuer-Rechtsprechung und die anhängigen Verfahren beim Bundesverfassungsgericht abgestimmt ist.
Ergebnis
Du nutzt die Möglichkeit, die Entscheidung des Verwaltungsgerichts durch das Bundesverfassungsgericht überprüfen zu lassen. Gleichzeitig verweist du auf die noch nicht abgeschlossene verfassungsrechtliche Klärung der Grundsteuer und die weiterhin anhängigen Musterverfahren.