Grundsteuer-Skandal! Gemeinden fordern Rücknahme der Widersprüche – bevor der Rechtsweg überhaupt abgeschlossen ist

Mehrere Gemeinden in Baden-Württemberg fordern Eigentümer auf, ihre Grundsteuer-Widersprüche zurückzunehmen. Dabei ist der Rechtsweg noch gar nicht abgeschlossen. Warum der Zeitpunkt dieser Schreiben Fragen aufwirft und was Eigentümer jetzt wissen sollten.
Veröffentlicht von Patricia Lederer PepperPapers Logo Icon 03.07.2026 um 03:37 Uhr

Während viele Eigentümer noch auf die vollständigen Urteilsgründe des Bundesfinanzhofs (BFH) warten – mehr dazu im PepperPapers Newsblog -, erhalten sie bereits Schreiben ihrer Gemeinden.

Die Botschaft war eindeutig:

Ziehen Sie Ihren Widerspruch zurück.

Als Begründung verwiesen zahlreiche Gemeinden auf die Entscheidungen des Bundesfinanzhofs zum baden-württembergischen Grundsteuermodell.

Doch genau hier beginnt aus unserer Sicht der eigentliche Skandal.


Gemeinden berufen sich auf BFH-Urteil

Ein Beispiel sind die Schreiben der Stadt Mannheim vom Juni 2026.

Darin informiert die Stadt über die BFH-Entscheidungen angeblich mit Datum vom 20. Mai 2026 und fordert die Eigentümer ausdrücklich auf, ihre Widersprüche mit einer Frist zurückzunehmen.

Für viele Eigentümer entsteht dadurch der Eindruck:

👉 Die Grundsteuer ist endgültig entschieden.

Genau das ist aber nicht der Fall.


Der entscheidende Zeitpunkt: 2. Juli 2026

Der Bundesfinanzhof hatte seine Entscheidungen zwar am 20. Mai 2026 per Pressemitteilung veröffentlicht.

In Wahrheit datieren diese Entscheidungen aber vom 22. April 2026.

Die vollständigen Urteilsgründe veröffentlichte der BFH jedoch erst am 2. Juli 2026.

Originalurteile:

Warum ist das so wichtig?

Weil eine Verfassungsbeschwerde nicht gegen eine Pressemitteilung oder einen bloßen Urteilstenor erhoben werden kann.

Sie muss sich mit den vollständigen schriftlichen Urteilsgründen auseinandersetzen.

Erst mit deren Zustellung an die Anwälte der Kläger beginnt die Frist für die Verfassungsbeschwerde.


Der Rechtsweg ist also noch gar nicht abgeschlossen

Genau deshalb haben der Bund der Steuerzahler und Haus & Grund bereits angekündigt, Verfassungsbeschwerde einzulegen.

👉 https://www.steuerzahler.de/aktuelles/detail/grundsteuer-musterklagen-vom-bundesfinanzhof-abgewiesen/

Mit anderen Worten:

Während Gemeinden Eigentümer bereits zur Rücknahme ihrer Widersprüche aufforderten, bereitete die Verbändeallianz bereits den nächsten Rechtszug zum Bundesverfassungsgericht vor.

Der Rechtsweg ist also keineswegs beendet.

Er wechselt lediglich in die letzte Instanz.


Warum das für Eigentümer wichtig ist

Wer seinen Widerspruch oder sein Gerichtsverfahren vorschnell beendet, kann sich selbst die Möglichkeit nehmen, von einer späteren Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zu profitieren.

Gerade deshalb solltest du sorgfältig prüfen, ob dein Verfahren bis zur endgültigen verfassungsrechtlichen Klärung offen bleiben sollte.


So kannst du dich auf die Musterverfahren berufen

Für genau diese Situation hat PepperPapers die Vorlage „Grundsteuer Musterprozesse – Ruhendes Verfahren“entwickelt.

Mit der Vorlage kannst du beantragen, dass dein Verfahren bis zur Entscheidung der laufenden Musterverfahren und der angekündigten Verfassungsbeschwerden offen bleibt.

👉 https://pepperpapers.de/produkt/grundsteuer-musterprozesse-ruhendes-verfahren-vorlage/


Fazit

Die Entscheidungen des Bundesfinanzhofs sind nicht das Ende des Grundsteuer-Streits.

Erst mit der Veröffentlichung der vollständigen Urteilsgründe am 2. Juli 2026 ist der Weg für die angekündigten Verfassungsbeschwerden eröffnet.

Umso bemerkenswerter – und aus rechtlicher Sicht mehr als bedenklich – ist es, dass einzelne Gemeinden Eigentümer bereits zuvor zur Rücknahme ihrer Widersprüche aufgefordert haben.

Das letzte Wort zur Grundsteuer hat nicht der Bundesfinanzhof.

Das letzte Wort hat jetzt Karlsruhe.

Foto Patricia Lederer
Patricia Lederer
Autorin und Geschäftsführerin PepperPapers

Patricia Lederer ist Fachanwältin für Steuerrecht, Handels- und Gesellschaftsrecht. Lederer ist spezialisiert auf nationales und internationales Steuerrecht und Steuerstrafrecht. Sie arbeitet in den Bereichen Betriebsprüfung, Steuerfahndung und vertritt Mandanten in Gerichtsprozessen vor den Finanzgerichten bundesweit, beim Bundesfinanzhof, Bundesverfassungsgericht und dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte.
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